ich fühle mich berufen, für alle alten und neuen Nutzer kurz zusammen zu fassen, was in "Mitis iudex Dominus Iesus", dem Motu Proprio vom 15.08.2015, gültig ab 08.12.2015 steht:
Eine offizielle deutsche Übersetzung liegt noch nicht vor, auf dieser Seite ist das Lateinische und Italienische Original zu finden, aus dem ich selbst übersetzt habe: http://w2.vatican.va/content/francesco/ ... iesus.html
Grundsätzlich wurden die Canones 1671-1691 geändert. Wer auf http://www.ihlisoft.de/cic/indexdt.htm sich auskennt, weiß sofort: Das ist Im Codex Iuris Canonici das Buch 1 "Prozesse", Titel 1 "Eheprozesse", Kapitel 1 "Ehenichtigkeitsverfahren".
Ob damit die Eheprozessordnung der Katholischen Kirche "Dignitas Connubii" hinfällig ist, wird sich wahrscheinlich zeigen.
Konkret wurde geändert
1. Es gibt ein Verkürztes Verfahren (Art. 5 "De processu matrimoniali breviore coram Episcopo" - der verkürzte Eheprozess vor dem Bischof). Es ist dann durchzuführen, wenn beide Parteien oder eine mit Zustimmung der anderen -einvernehmlich- das Verfahren beantragen. Es ist auch durchzuführen, wenn die Gründe und Personen die Nichtigkeit der Ehe offensichtlich scheinen lassen. Dieses verkürzte Verfahren wird vor dem Bischof als Einzelrichter geführt. Stellt sich im Verlauf des Verfahrens heraus, dass doch weitere Untersuchungen notwendig sind, wird es in ein ordentliches Verfahren vor dem dreifachen Richterkollegium umgewandelt.
2. Das positive ("constat de nullitate"- es steht die Ungültigkeit fest) Urteil wird nach einer Instanz rechtskräftig. Sofern keine Partei oder der Defensor Vinculi Berufung einlegen, entfällt die Bestätigung in höherer Instanz.
DAS GILT für alle Urteile, die NACH dem 08.12.2015 gesprochen werden, selbst wenn das Verfahren jetzt schon läuft!!
3. Die Notwendigkeit, mindestens zwei Zeugen beizubringen entfällt, ein Zeuge reicht aus. Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es bei dessen Aussage auch nicht mehr nur um die Sache, sondern vor allem um die Glaubwürdigkeit der Parteien (im Prinzip wurde das schon teilweise so gehandhabt, wenn beide Parteien gleichlautend aussagten, dass dann ein Zeuge zur Bestätigung der Sache ausreichte).
Allen anhängigen Verfahren wünsche ich in diesem Sinne nach dem 08.12. Erfolg; Nachfragen gerne hier oder durch persönliche Nachricht.
@Moderatores: Dieser Beitrag kann gerne oben angehängt oder im allgemeinen Teil über das Eherecht veröffentlicht werden. Ich bin auch bereit, bei Zeiten eine Übersetzung der Canones zu machen, falls die offizielle auf sich warten lässt

Im Gebet verbunden, Euer Königstiger