Ehenichtigkeitsverfahren

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Ralf Scherrer

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Ralf Scherrer »

Sehr geehrter Herr Ihli, sehr geehrter Herr Frank,

ich bin selbstständiger Therapeut und habe eine große Zahl von Patienten, die in Trennungssituationen bzw. akuten Ehekrisen stecken. Bei zwei Patienten stehe ich von dem Problem, dass sie aufgrund ihres katholischen Glaubens Mißhandlungssituationen in ihren Ehen meinen ertragen zu müssen, da die katholische Kirche allenfalls eine Trennung von Tisch und Bett erlaube. Den Rest des Lebens müßten sie aber alleine bleiben oder dürften allenfalls eine Josefsehe (also ohne Sex)führen. Dies wollen sie nicht. So ertragen sie lieber die Mißhandlungen (meistens seelischer Art)und nehmen ihr Kreuz auf sich, wie sie sagen. Als ich im Gespräch ihnen die Frage stellte, ob sie nicht unter religiösen Wahnvorstellungen litten, erfuhr ich, dass dies wirklich Lehre der katholischen Kirche sei. Ich machte mich im Internet firm und fand dabei Ihre Seite. Insbesondere den Beitrag von Frau Kütterer fand ich sehr interessant. Seit meiner Recherche ist mir nun klar geworden, dass es sehr wohl Möglichkeiten gibt, auch im Einklang mit der katholischen Kirche aus solchen "Ehen" herauszukommen. Bei vielen Gesprächen zeigen sich Hinweise, dass bei den mißhandelnden Ehepartnern psychische Defekte vorliegen. Dies kann ich aber nicht sicher diagnostizieren, da ich die mißhandelnden Ehepartner nicht persönlich, sondern nur von den Gesprächen mit meinen Patienten, kenne. Kann bei einem Ehenichtigkeitsverfahren ich als Zeuge aussagen, wenn mich mein Patientint als Zeuge benennt? Für wie glaubwürdig hält das Gericht meine Aussage, wenn ich den mißhandelnden Ehepartner gar nicht kenne?

Ralf Scherrer
Engelbert Frank

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Engelbert Frank »

Sehr geehrter Herr Scherrer,

Sie haben recht: Es gibt die Möglichkeit, im Einklang mit der Lehre der katholischen Kirche eine neue Ehe einzugehen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die frühere Ehe (zum Beispiel wegen einer schweren psychischen Störung eines oder beider Partner) kirchlich ungültig geschlossen wurde. Dieser Nachweis kann in einem kirchlichen Eheverfahren geführt werden. Dabei sind Therapeuten, bei denen es sich ja um Fachleute für psychische Krankheiten handelt, wichtige (sachverständige) Zeugen.

Am besten ist es natürlich, wenn der vom kirchlichen Gericht befragte Therapeut den psychisch kranken Ehepartner selbst behandelt hat. Aber auch das, was ein Therapeut aus Gesprächen mit dem gesunden Partner weiß, kann hilfreich sein, obwohl es nicht für einen Beweis ausreicht.

Es ist nämlich so: In dem kirchlichen Verfahren werden neben den Therapeuten auch die Ehepartner sowie Verwandte und Bekannte befragt. Schließlich wird vom kirchlichen Gericht in der Regel ein Sachverständiger beigezogen, der aufgrund der gesammelten Informationen ein psychologisches oder psychiatrisches Gutachten erstellt.

Engelbert Frank
Rainer Bitsch

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Rainer Bitsch »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich selbst bin in therapeutischer Behandlung aufgrund meiner Eheprobleme. Meine Ehefrau bekommt Wutanfälle, erpresst und misshandelt mich emotional. Sie droht mir seit 10 Jahren an, sich zu trennen, ohne es zu tun (leider). Mir selbst fehlte der Mut dazu. Mein Hausarzt empfahl mir professionelle Hilfe. Eine Eheberatung brachte meine Frau zum Scheitern. Mein Therapeut rät mir dringend zur Trennung und Scheidung, um psychosomatische Erkrankungen, auch im Hinblick auf die finanzielle Versorgung meiner zwei Kinder, zu verhindern. Er meint, dass mein übertriebenes Pflichtbewusstsein und meine katholische Prägung, den überfälligen Schritt verhindern. Gilt die Unauflöslichkeit der Ehe auch, wenn man an der Ehe zugrunde zugehen droht? Wie sehen Sie die Chance einer Eheannulierung?
Markus

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Markus »

Hallo,
nach meiner Trennung und Scheidung habe ich endlich Frieden gefunden. Die 10 Jahre Ehe waren die Hölle. Meine Frau entwertete mich, hatte Wutanfälle, übte Gewalt gegen Sachen aus. Aufgrund einer Psychotherapie habe ich zum Glück den Absprung kurz vor dem Burn Out geschafft. Die Zustellung des Scheidungsurteils war der glücklichste Tag meines Lebens und dafür danke ich Gott. Jetzt lebe ich in Frieden. Aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor und meine Ex-Frau und die Kinder leben in der ehelichen Eigentumswohnung die meiner Ex-Frau und mir je zur Hälfte gehört. Das Umgangsrecht mit den Kindern klappt sehr flexibel und die Finanzen mit der Wohnung haben wir auch im Griff. Meine Situation würde ich gerne auch kirchenrechtlich prüfen lassen. Bei meiner Frau vermute ich eine Persönlichkeitsstörung (Borderline oder andere). In Therapie war sie meines Wissens nie. Als Nichtigkeitsgrund würde ich gerne diese Persönlichkeits- oder Verhaltensstörung meiner Ex-Frau angeben. Erhält meine Ex-Frau Einsichtsrecht in meine Aussagen und der der Zeugen vor dem Kirchengericht. Ich befürche dann nämlich, dass der Psychoterror wieder los geht, und die guten Regelungen, die auch funktionieren wieder gekippt werden. Meine Frau hat mir immer verboten über ihr Verhalten jemandem anderen zu erzählen und mir schlimmste Konsequenzen angedroht. Ich war so eingeschüchtert, dass ich selbst meinen Eltern erst kurz vor dem Ende der Ehe alles erzählt habe.Ich habe nun Angst vor Kurzschlussreaktionen meiner Ex-Frau. Insbesondere, dass ich die Kinder nicht sehe und die Wohnung an die Wand gefahren wird. Was können Sie mir raten? Gibt es eine Möglichkeit den Prozess schonend zu führen?
Engelbert Frank

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Engelbert Frank »

@ Rainer Bitsch (26.06.2007)

Die katholische Kirche erlaubt die Trennung der Ehepartner, wenn "einer der Gatten eine schwere Gefahr für Seele oder Leib des anderen Gatten oder der Kinder herbeiführt oder auf andere Weise das gemeinschaftliche Leben unterträglich macht" (vergleiche can. 1153 § 1 des katholischen Gesetzbuches). Trotz einer solchen Trennung bleiben aber die Partner vor Gott und der Kirche an ihre Ehe gebunden und sind nicht frei einen anderen Partner zu heiraten.

Nur wenn in einem katholischen Eheverfahren festgestellt werden kann, dass eine Ehe ungültig geschlossen wurde (also das Jawort der Partner bei der Heirat kirchlich unwirksam war), ist man aus der Sicht der katholischen Kirche frei, eine neue Ehe zu schließen. Ungültig (unwirksam) kann ein Jawort zum Beispiel dann sein, wenn ein Partner schon vor und bei der Heirat schwer psychisch krank war.

Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich an ein katholisches Kirchengericht (auch Erzbischöfliches/Bischöfliches Offizialat oder Konsistorium genannt) wenden. Dort kann in einem kostenlosen Beratungsgespräch genauer geprüft werden, ob Sie Ihre Ehe kirchlich ungültig geschlossen haben. Wenn Sie sich am kirchlichen Gericht der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart (Bischöfliches Offizialat Rottenburg) informieren wollen, können Sie bei mir anrufen unter der Nummer 07472 169-525. Sie finden uns auch im Internet unter http://recht.drs.de ("Bischöfliches Offzialat" anklicken).


@ Markus (27.06.2007)

Nachdem Sie jetzt staatlich geschieden sind, möchte ich Sie dazu ermutigen, Ihre zerbrochene Ehe auch kirchenrechtlich (nach dem Recht der katholischen Kirche) in einem katholischen Eheverfahren überprüfen zu lassen. Die Persönlichkeitsstörung Ihrer geschiedenen Frau kann ein Hinweis darauf sein, dass Ihre Ehe kirchlich ungültig geschlossen wurde.

In einem katholischen Eheverfahren haben normalerweise beide geschiedenen Partner (aber nur sie) Akteneinsicht (Einsicht in die Angaben der Parteien und Zeugen). Ob und inwiefern es in Ihrem Fall möglich ist, das Verfahren "schonend" zu führen, können Sie bei einem kostenlosen (und sie zu nichts verpflichtendem) Beratungsgespräch an einem katholischen Kirchengericht (auch Erzbischöfliches/Bischöfliches Offizialat oder Konsistorium genannt) erfahren.

Wenn Sie sich am kirchlichen Gericht der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart (Bischöfliches Offizialat Rottenburg) informieren wollen, können Sie bei mir anrufen unter der Nummer 07472 169-525. Sie finden uns auch im Internet unter http://recht.drs.de ("Bischöfliches Offzialat" anklicken).
Gast

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Gast »

Vor etwa drei Wochen habe ich (katholisch) es von meinem Mann (katholisch)- wir sind seit fast 26 Jahren standesamtlich und kirchlich verheiratet - selbst erfahren: Er hat seit etwa neun Jahren eine Geliebte, mit der er ein Parallel-Leben (Wochenend-und/oder Fernbeziehung) führt.
Auslöser für sein Geständnis war eine Krise mit der Geliebten, die ihn ihrerseits auch nicht treu zu sein scheint.
Ihr gab er zu verstehen, dass ich unausgesprochen wohl wisse, was los ist und es wohl dulde... eine Lüge! All die Jahre wurde ich systematisch belogen, damit ich nichts davon erfahre und der andauernde Ehebruch keine negativen Auswirkungen hat auf meine Aufgaben als Hausfrau und Mutter in unserem Eigenheim. Auf ganz konkrete Fragen bekam ich Lügen als Antwort. Auch unsere gemeinsamen Kinder, die ich sehr liebe, wurden belogen. Drei Kinder sind aus dieser Ehe hervorgegangen (19, 15 und 13 Jahre), obwohl mein Mann seit unserer Hochzeit des öfteren betont hat, er habe mich nicht wirklich heiraten wollen, (Ja gesagt und Nein gemeint) er habe auch nicht den Willen zur Treue gehabt und auch nicht an die Unauflöslichkeit der Ehe geglaubt. Es sei doch Blödsinn zu behaupten, man könne nur einen Menschen lieben sein ganzes Leben lang. In all den Jahren gab es immer wieder andere Frauen, die optisch meist das Gegenteil von mir waren/sind. (Ein Psychologe könnte darin die Suche nach der eigenen Mutter erkennen...)
Von Anfang an wurde ich immer wieder mit kurzen oder längeren Affären konfrontiert und er sagte mir immer wieder, dass ich eigentlich gar nicht sein Typ sei. Ich glaubte immer, verzeihen und vergeben zu müssen als Christin, dennoch hat diese seelische Zermürbung mein Selbstwertgefühl bis in die Tiefe verletzt. Durch die Kindererziehung aber dauerbeansprucht, hatte ich nicht die Kraft oder Zeit, mich den Eheproblemen angemessen zu stellen.
Dadurch der Name der letzten Geliebten nun offenbar wurde, machte sie Schluss; bot aber an, sie gelegentlich noch weiter besuchen zu dürfen... Sie trinkt sehr viel, auch mein Mann hat in den letzten Jahren regelmäßig (täglich) Alkohol konsumiert. Seit mindestens neun Jahren gibt es keinen Geschlechtsverkehr mehr zwischen uns - auch keine anderen sexuellen Kontakte, nicht einmal Küsse oder Streicheleinheiten; er gab anfangs an, impotent geworden zu sein nach seiner Sterilisation nach dem letzten Kind. Da ich ihm misstraute, fürchtete ich mich vor Sex mit ihm und übte keinen Druck auf ihn aus, erinnerte ihn nur hin und wieder an die Zeit, die inzwischen "ohne" vergangen war.
Er sagt zum jetzigen Zeitpunkt aus, dass er nie, nie, "nie" mehr mit mir eine "Beziehung" haben wird und auch fortfahren wird mit seinem Lebensstil ("auf der Suche nach dem vollkommenen Akt") Ein Wochenende zuhause, an dem er stundenlang telefoniert, ein Wochenende auf Tour angeblich geschäftlich, oder auf Weiterbildung; --- er ist ehrenamtlich (!!!) beratend (!!!) tätig. Er lernt immer wieder neue, interessante Frauen kennen, mit denen er seine eigenen Kindheitstraumata bespricht, so wie er sie am Beginn unserer Beziehung mit mir auch besprochen hat...
Wie sieht diese Ehe aus geistlicher Sicht aus? Kann man dies wirklich Ehe nennen? Hätte ich den Glauben und die Sakramente nicht, hätte ich all die Jahre gar nicht ausgehalten. Meine eigenen Fehler in dieser Ehe habe ich in die Beichte getragen. Diese letzte Affäre geht aber über meine Kräfte, vor allem weil die Kinder inzwischen die Achtung vor ihrem Vater verlieren, da er sich nicht wirklich für sie interessiert und sehr schnell laut wird, permanent schlecht gelaunt und gereizt ist, hektisch und unruhig, kein Gespräch ist möglich... (obwohl er die Kinder im Baby und Kleinkindalter auch gewickelt und gebadet hat und bei allen Geburten dabei war)
Er isst, wann er will und es ist unmöglich, ihn an irgendwelche Regeln binden zu wollen. An den Sonn- und Feiertagen, die er hier verbringt, ist er regelmäßig betrunken und nicht für familiäre Aktivitäten zu haben. Freizeitaktivitäten gibt es für mich so gut wie nicht; er rechnet ganz genau mit meiner Sparsamkeit und meiner Fähigkeit zum Verzicht. Ich fahre hin und wieder Pilgern. Soziale Kontakte mit anderen Familien gibt es nicht. Wir gehen nicht zu Einladungen und laden selbst auch nicht mehr ein, da ich selten im Voraus informiert werde darüber, was er geplant hat. Seine Pläne führt er unter allen Umständen aus. Seit etwa zehn Jahren schläft er nicht mehr im Ehebett, sondern im "Gästezimmer". Mein Sohn, der inzwischen fast 20 Jahre alt ist, trägt dieses für ihn furchtbare Geheimnis der Zweitbeziehung, seit er zwölf Jahre alt war, mit sich herum, ohne es je aussprechen zu können, er kam dahinter als er mit dem Handy meines Mannes spielte, auf dem eindeutige und zweideutige SMSen gespeichert waren. Mein Mann tat es damals ab und verbot ihm darüber zu reden.) Eine Eheberatung lehnt(e) er kategorisch ab, ist aber für eine Klärung des Sachverhaltes aus geistlicher Sicht. Er hatte auch Gespräche mit Geistlichen, was aber nicht zu einer Klärung oder Änderung führte. An guten Tagen stellt er fest, dass ich ja auf dem "rechten" Weg sei, aber er könne und wolle einfach nicht anders.
Was ist Ihre Meinung zu diesem Fall?
Muss eine kirchlich annullierte bzw für ungültig erklärte Ehe auch standesamtlich geschieden werden?
Engelbert Frank

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Engelbert Frank »

An unserem katholischen Ehegericht (Bischöfliches Offizialat Rottenburg-Stuttgart) ist es so: Fast alle Ehen, bei denen wir feststellen, dass sie nach katholischem Kirchenrecht ungültig geschlossen wurden, sind bürgerlich geschieden. Wenn eine bürgerliche Scheidung noch nicht erfolgt und auch nicht beabsichtigt ist, bitten wir in der Regel die Partner, sie mögen versuchen, die eheliche Lebensgemeinschaft wiederherzustellen. Dazu verpflichtet uns auch das Gesetzbuch der katholischen Kirche (Codex des kanonischen Rechts, abgekürzt: CIC) in can. 1676.

Ich halte es in Ihrem Fall für wichtig, dass Sie sich von Fachleuten informieren und beraten lassen (was die menschlichen und die [kirchen-]rechtlichen Fragen betrifft). Sie können sich an Ihren Pfarrer oder einen anderen Seelsorger wenden, dem Sie vertrauen. Auch die staatlichen und kirchlichen Eheberatungsstellen bieten Ihnen ihre Hilfe an.

Was die kirchenrechtlichen Fragen betrifft, empfehle ich Ihnen, dass Sie sich an ein katholisches Kirchengericht (auch Erzbischöfliches/Bischöfliches Offizialat oder Konsistorium genannt) wenden. Dort kann in einem kostenlosen Beratungsgespräch genauer geprüft werden, ob Sie Ihre Ehe kirchlich ungültig geschlossen haben. Wenn Sie sich am kirchlichen Gericht der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart (Bischöfliches Offizialat Rottenburg) informieren wollen, können Sie bei mir anrufen unter der Nummer 07472 169-525. Sie finden uns auch im Internet unter http://recht.drs.de ("Bischöfliches Offzialat" anklicken).
Alexander

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Alexander »

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Meine auch katholisch geschlossene Ehe ist gescheitert. Meine Ex Frau meinte sie hätte sich die Ehe anders vorgestellt und sei entäuscht von mir. Drei harte Jahre habe ich noch ausgehalten, um nicht wegen einer temporären Frustrationsphase meiner Frau die Ehe zu beenden. Auch wegen der Kinder, um sie noch ein paar Jahre zu begleiten. Es half aber nichts, sie drängte auf die Trennung. In dieser Zeit wurden auch ihre Wutausbrüche, die sie immer schon hatte, immer schlimmer. Einmal habe ich sie festgehalten und geschüttelt, weil sie beinahe meine Hand in einer Schranktür absichtlich eingeklemmt hätte. Da die Situation zu eskalieren drohte und ich für meine Reaktionen nicht mehr garantieren konnte, stimmte ich der Trennung zu. Im Nachhinein betrachtet erscheint mir diese Entwicklung zwangsläufig, da meine Frau nie mit etwas zufrieden war und immer weitergehende Forderungen stellte, die ich finanziell nicht erfüllen konnte. Konsumkredite wollte ich nicht aufnehmen, obwohl mich meine Frau dazu drängte, da alle Bekannten auch Kredite laufen hätten. Bei meiner kirchlichen Eheschließung war mir die Auffassung der katholischen Kirche über die Ehe bekannt. Etwas was ich erlebt habe, schloss ich aber in meinem Ehewillen nicht ein. Mich finanziell und seelisch zu ruinieren, war nicht von meinem Ehewillen umfasst, als ich sagte bis dass der (finanzielle?) Tod Euch scheide. Für diesen Fall wollte ich die Ehe beenden um den Bankrott zu vermeiden. Ich glaubte zwar nicht, dass es soweit kommt, obwohl im Nachhinein betrachtet es damals schon Anzeichen dafür gab. Können Sie aus dieser Schilderung einen Ehenichtigkeitsgrund erkennen?
Engelbert Frank

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Engelbert Frank »

Wenn Sie schon vor und bei der Heirat den Plan und die Absicht hatten, Ihre Ehe zu beenden, wenn Ihre Frau Sie später wider Erwarten (das heißt: Sie haben das damals nicht aktuell befürchtet, aber auch nicht ganz ausschließen können) "finanziell und seelisch ruinieren" würde, ist das nach katholischem Recht ein Eheungültigkeitsgrund. Die Frage ist jetzt, ob Sie diesen Ungültigkeitsgrund auch beweisen können.

Der Anfang des Beweises ist Ihr Geständnis (die Unauflöslichkeit für diesen Fall ausgeschlossen zu haben), das Sie vor einem katholischen Kirchengericht ablegen. Dieses Geständnis muss aber durch weitere Beweiselemente ganz und gar bekräftigt werden. Damit sind vor allem Aussagen von Zeugen gemeint, denen Sie vor der Heirat oder rückblickend nach der Heirat die Einstellung mitgeteilt haben, die Sie vor und bei der Heirat hatten. Manchmal genügt es auch, wenn die Zeugen von Umständen oder Ereignissen aus der Zeit vor oder nach der Heirat berichten können, die für einen Ausschluss der Unauflöslichkeit sprechen.

Bevor Sie ein Eheverfahren bei einem katholischen Kirchengericht (auch Erzbischöfliches/Bischöfliches Offizialat oder Konsistorium genannt) beantragen, sollten Sie sich dort genauer darüber beraten lassen, welche Anhaltspunkte es dafür gibt, dass Sie Ihre Ehe kirchlich ungültig geschlossen haben - und wie Sie das voraussichtlich beweisen können. Wenn Sie sich am kirchlichen Gericht der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart (Bischöfliches Offizialat Rottenburg) informieren wollen, können Sie bei mir anrufen unter der Nummer 07472 169-525. Sie finden uns auch im Internet unter http://recht.drs.de ("Bischöfliches Offzialat" anklicken)
Markus Hain

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Markus Hain »

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Ihrer sehr interessanten Seite habe ich viele Fragen bereits beantwortet gefunden.

Leider ist auch meine Ehe gescheitert, wie ich finde aus Lapalien. Die Gläubigen, die sich auf Ihrer Seite geäußert haben, geben teilweise exakt meine Ehegeschichte wider. Meine Frau trennte sich von mir, weil sie nicht mit dem von mir gebotenen Lebensstandard zufrieden war. Sie warf mir vor, sie finanziell kurz zu halten. Dabei versuchte ich einen hohen Lebensstandard ohne Verschuldung meiner Familie (auch 2 Kinder) zu bieten (2 Urlaube im Jahr, Auto, Eigentumswohnung). Jedoch konnte und wollte ich nicht jeder Modeerscheinung folgen, wie dies unvernünftigerweise andere Ehepaare in unserem Bekanntenkreis taten. Jedenfalls beendete meine Frau die Ehe durch Auszug und ich betrieb dann auch die Scheidung, um mich finanziell abzusichern. Zwei Fragen stellen sich mir für ein evtl. Ehenichtigkeitsverfahren: 1. Für mich war bei Eheschließung klar, dass ich keinen finanziellen Kamikazekurs fahren will (z.B. Konsumschulden). Ist dies ein Scheidungsvorbehalt? (Problematisch könnte hier die Beschaffung von Zeugen sein, da eigentlich alle in meinem Bekanntenkreis der Meinung waren und sind, dass eine Ehe nicht über Jahrzehnte qualvoll durchgehalten werden muss. Insofern wurde dies nie in Gesprächen thematisiert, da ja alle dieser Meinung sind.) 2. Wenn ein Mensch, wie meine Ex-Frau, finanzielle Gegebenheiten einfach nicht wahrhaben möchte, liegt darin eine Eheführungsunfähigkeit?

Vielen Dank.

Markus Hain
Engelbert Frank

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Engelbert Frank »

Sehr geehrter Herr Hain,

gerne antworte ich Ihnen auf Ihre beiden Fragen:

1. Ihre Eheschließung ist wegen eines Scheidungsvorbehaltes dann kirchlich ungültig (und folglich nicht bindend), wenn Sie schon vor und bei der Heirat den Plan und die Absicht hatten (den Entschluss gefasst hatten), dass Sie sich später von Ihrer Frau wieder scheiden lassen (die Ehe beenden) würden, falls bestimmte Ereignisse eintreten sollten (zum Beispiel, falls Ihre Frau Konsumschulden machen würde).

2. Ob eine Eheführungsunfähigkeit vorliegt, ist nicht immer leicht zu beurteilen. Eine Frage ist, ob der betreffende Partner schon bei der Heirat an einer so schweren psychischen Störung (Anomalie) litt, dass er trotz Anstrengung nicht in der Lage war, wesentliche eheliche Verpflichtungen zu erfüllen (zum Beispiel die Erziehung von Kindern).

Sie erwähnen noch die Schwierigkeit, Zeugen zu benennen, die direkt zu dem behaupteten kirchlichen Ungültigkeitsgrund etwas berichten können. Hier ist wichtig: Der Nachweis eines Ungültigkeitsgrundes kann manchmal auch dann gelingen, wenn die Zeugen nur etwas über Umstände (Tatsachen) vor der Heirat und während der Ehe wissen. Denn aus diesen Umständen kann man eventuell Rückschlüsse ziehen auf den Zeitpunkt der Heirat, der für die Frage der Ungültigkeit der Eheschließung entscheidend ist. In Ihrem Fall könnte so ein Umstand (von dem die Zeugen wissen) beispielsweise sein, dass Ihre Frau schon vor der Heirat und auch während der Ehe ungewöhnlich viel Geld für Konsumgüter ausgab.

Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich an ein katholisches Kirchengericht (auch Erzbischöfliches/Bischöfliches Offizialat oder Konsistorium genannt) wenden. Dort kann in einem kostenlosen Beratungsgespräch genauer geprüft werden, ob Sie Ihre Ehe kirchlich ungültig geschlossen haben. Wenn Sie sich am kirchlichen Gericht der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart (Bischöfliches Offizialat Rottenburg) informieren wollen, können Sie bei mir anrufen unter der Nummer 07472 169-525. Sie finden uns auch im Internet unter http://recht.drs.de ("Bischöfliches Offzialat" anklicken).

Mit einem freundlichen Gruß
Engelbert Frank
Markus Hain

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Markus Hain »

Sehr geehrter Herr Frank,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, diese gibt mir Hoffnung. Ist ein ausgeprägtes Konsumverhalten und planloses Geldausgeben eine Anomalie im Sinne des Kirchenrechts? In der Werbung wird durch leichtfertiges Anpreisen von sog. "Leichtkäufen" millionenfach dazu verführt. Wenn man als vorauschauernder Elternteil auch die Kinder dagegen sensibilisieren will und der Ehepartner sieht darin nur eine lästige Störung des Wohlbefindens. Es wäre schön für mich, wenn dies als Anomalie anerkannt würde.
Manuela

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Manuela »

Sehr geehrte Damen und Herren,

im November 1991 habe ich damals noch als Mitglied der katholischen Kirche standesamtlich geheiratet. Eine kirchliche Trauung war von meinem nicht gläubigen Partner nicht gewünscht.
Irgendwann in 1993 liess sich mein Partner evangelisch taufen, wir traten aus der katholischen und evangelischen Kirche aus und in eine Freikirche ein. Eine kirchliche Eheschliessung erfolge nicht, mein Partner lebte trotz seines Glaubensbekenntnisses in fortgesetzter Promiskuitivität und legte auf eine kirchliche Eheschliessung keinen Wert. Wir traten im Jahr 2001 auf Betrieben meines Partners hin aus dieser Freikirche wieder aus.

In Juni 2002 wurde er wegen eine Sexualstraftat zum Nachteil Minderjähriger rechtskräftig vorbestraft. In diesem Zeitraum besuchten wir zusammen kurzfristig eine andere Freikirche. Mein Partner schlug dann eine kirchliche Eheschliessung in der Freikirche vor um mit seiner Vergangenheit abzuschliessen und die Ehe auf eine neue Grundlage zu stellen. Die Ehe wurde von dem Co-Pastor der Freikirche ohne Wissen der Hintergründe unserer Vorgschichte und ohne Wissen der Gemeindeleitung geschlossen. Eine Urkunde hierüber gibt es nicht. Es waren zwei Zeugen anwesend. Ich habe in die Eheschliessung vor allem deshalb eingewilligt, weil ich für eine Trennung keinen Mut hatte und meine Tochter damals neun Jahre alt war. Ich lebte seit Beginn unserer Beziehung aus gegebenem Anlass in einer ständigen Angst, dass ich für den Fall, dass ich mich trennen will, mit lebensbedrohlicher Verfolgung durch den Mann zu rechnen hätte. Auch hatte ich in diesem Zeitraum erhebliche Probleme persönlicher Art. Kurz nach der Eheschliessung besuchten wir diese Freikirche auch nicht mehr.

Ist durch diese freikirchliche Eheschliessung aus katholischer Sicht eine wirksame Ehe zustande gekommen?

Wie würde sich die katholische Kirche zu diesem Sachverhalt stellen, wenn ich meinen Kirchen-Austritt widerrufe (was ich beabsichtige dieser Tage zu tun)? Ich füge hinzu, dass ich wegen des weiteren sehr unschönen Verlaufes meiner "Ehe" inzwischen die Scheidung eingereicht habe.

Ihrer Meinung sehe ich mit Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Manuela
Engelbert Frank

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Engelbert Frank »

Bei Ihrer Trauung in der Freikirche ist aus der Sicht der katholischen Kirche dann eine der Form nach gültige Ehe geschlossen worden, wenn Sie und ihr Mann damals beide nicht (mehr) der katholischen Kirche angehörten. (Für Katholiken, die mit innerer Überzeugung und durch einen nach außen sichtbaren Akt von der Kirche abgefallen sind, genügt nach dem Recht der katholischen Kirche jede öffentliche Eheschließungsform - sogar die standesamtliche.)

Sie können jetzt noch prüfen lassen, ob Ihre zerbrochene Ehe vielleicht aus einem anderen Grund für die katholische Kirche ungültig geschlossen wurde. Damit eine Heirat kirchlich gültig ist, muss nämlich nicht nur die vorgeschriebene Eheschließungsform beachtet werden, sondern auch der Ehewille und die Ehefähigkeit müssen bei beiden Partnern gegeben sein.

Ob es Hinweise für einen mangelhaften Ehewillen oder eine Eheunfähigkeit gibt, ist am besten zu klären in einem Beratungsgespräch an einem katholischen Kirchengericht (auch Erzbischöfliches/Bischöfliches Offizialat oder Konsistorium genannt). Wenn Sie sich am kirchlichen Gericht der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart (Bischöfliches Offizialat Rottenburg) informieren wollen, können Sie bei mir anrufen unter der Nummer 07472 169-525 oder mir schreiben (Bischöfliches Offizialat, Engelbert Frank, Postfach 9, 72101 Rottenburg am Neckar). Sie finden uns auch im Internet unter http://recht.drs.de ("Bischöfliches Offzialat" anklicken).
Manuela

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Manuela »

Hallo Herr Engelbert,

danke für Ihre schnelle Antwort.
Ist die Eheschliessungsform dann öffentlich, wenn Sie in Anwesenheit von zwei Zeugen und der Ehefrau des Co-Pastors in der Privatwohnung des Paares geschlossen wurde?

Ist die innere Überzeugung für den Kirchenaustritt aus der katholischen Kirche dann gegeben, wenn dieser lediglich deshalb vorgenommen wurde, weil erst dadurch der gemeinsame Eintritt mit dem Partner in die evangelische Freikirche möglich wurde?

Welches Kirchengericht der katholischen Kirche ist denn zuständig, wenn ich im Raum Heidelberg lebe?

Sie würden mir mit einer Klärung dieser Fragen sehr helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Manuela
Engelbert Frank

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Engelbert Frank »

Gerne beantworte ich Ihre drei Fragen:

1. Normalerweise müsste die Trauung in Anwesenheit von zwei Zeugen als öffentliche und aus katholischer Sicht gültige Eheschließungsform (bei Nichtkatholiken) gelten. Gegenteiliges könnte sich allerdings bei einem Beratungsgespräch an einem katholischen Kirchengericht herausstellen (wo genauer geprüft wird, wie die Trauung ablief).

2. In der Regel gilt ein Kirchenaustritt als mit innerer Überzeugung vorgenommen, wenn er dazu diente, in eine andere kirchliche Gemeinschaft eintreten zu können. Es ist jedoch möglich, dass sich Anhaltspunkte für das Gegenteil bei einem Beratungsgespräch an einem katholischen Kirchengericht ergeben (wo genauer über die Motive für den Kirchenaustritt gesprochen wird).

3. Heidelberg (und Umgebung) gehört zur katholischen Erzdiözese Freiburg. Deshalb ist für Sie zuständig das Erzbischöfliche Offizialat Freiburg (Telefon: 0761 2188-0). Es kann aber eventuell aufgrund des Eheschließungsortes und des Wohnsitzes Ihres Mannes auch das Kirchengericht einer anderen Diözese zuständig sein. Das wird man Ihnen dann aber am Erzbischöflichen Offizialat Freiburg sagen.
Manuela

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Manuela »

Danke Herr Frank,

demnach ist die Ehe also aus katholischer Sicht allem Anschein nach zumindest nicht formal unwirksam zustande gekommen. Das ist im Prinzip eine gute Nachricht.

Ich danke für die Informationen zur Zuständigkeit und werde meinen Ehewillen und den meines Partners zu gegebener Zeit vor dem dortigen Gericht prüfen lassen.
Es eilt ja nicht. Gottes Mühlen mahlen bekanntlich langsam.

Der Friede Christi sei weiter mit Ihnen!

Manuela
R. Hettrich

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von R. Hettrich »

Ich habe eine Frage zum Ehenichtigkeitsgrund "Ausschluss des Ehegattenwohls". Ich bin geschieden und war kirchllich verheiratet. Meine Ex-Frau gönnte mir nie Ruhepausen und explodierte wenn ich mich Mittags eine Stunde hinlegte oder nach der Arbeit im Garten ein Bier trank. Ob ich den nichts zu tun hätte. Um mehr Geld zur Verfügung zu haben, verlangte sie von mir nach der Arbeit bei Lidl oder Aldi Haushilfsjobs anzunehmen. Dies lehnte ich ab, da es uns gut ging und ich nicht meine Freizeit opfern wollte nur damit meine Ex-Frau mehr Geld ausgeben kann. Die Ehe scheiterte dann auch unter anderem deswegen. Da ich nun eine neue Beziehung habe, möchte ich gerne meine frühere Ehe kirchenrechtlich überprüfen lassen. Mein Pfarrer nannte mir Ihre Homepage und gab mir die Anschrift vom Kirchengericht in Freiburg/Breisgau. Ich persönlich hätte kein Problem auch nur wieder standesamtlich zu heiraten, wenn ich aber auch wieder kirchlich heiraten könnte, wäre es schön. Auch stört es mich, nicht zur Beichte und zur Kommunion gehen zu dürfen. Eine Josefsehe kommt für mich und meine Freundin nicht in Frage. Sehen Sie in der Einstellung meiner Ex-Frau, dass der Mann immer nur arbeiten muss und sich keine Ruhe gönnen darf, den oben genannten Ehenichtigkeitsgrund als erfüllt an. Zeugen stehen für das Verhalten meiner Ex-Frau zur Verfügung. Vielen Dank.
Stefan Ihli

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Stefan Ihli »

Der Nichtigkeitsgrund "Ausschluss des Gattenwohls" kommt in der Praxis fast nicht vor. Sicher geht aus Ihrer Sicht das Verhalten Ihrer Ex-Frau in diese Richtung. Ob man allerdings so weit gehen kann zu sagen, dass der Grund vorliegt, erscheint fraglich und müsste näher untersucht werden. Aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen den Partnern im Hinblick auf die finanzielle Lage oder die Arbeitsleistung des anderen Partners alleine würde man nicht von einem Vorliegen des Nichtigkeitsgrundes sprechen. Man könnte auch prüfen, ob Ihre Ex-Frau vielleicht aus psychischen Gründen nicht ehefähig war. Hier könnte ein Hinweis ihr Umgang mit Geld sein, der sich offensichtlich nicht an den finanziellen Gegebenheiten orientierte. Sie sollten sich jedenfalls beim Offizialat in Freiburg persönlich beraten lassen, um Ihre Situation besser einschätzen zu können.
Renate

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Renate »

Durch Ihre Seite habe ich erfahren, dass es sehr wohl viele Gründe gibt eine Ehe kirchlich annulieren zu lassen. Ich selbst bin wiederverh. Geschiedene und habe jahrelang darunter gelitten, als zweitklassige Katholikin zu gelten. Jetzt werde ich aber die Sache beim Kirchengericht angehen.

Eine Frage habe ich aber noch. Warum wird wiederverh. Geschiedenen unterstellt, dass sie Ehebrecher sind und dauerhaft im Zustand der schweren Sünde leben?. In meinem Bekanntenkreis arbeiten sehr viele Leute nebenher schwarz und hinterziehen damit Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Laut Katechismus verstösst dies gegen das Gebot "Du sollst nicht stehlen", und " Du sollst nicht begehren Deines Nächsten Hab und Gut", da damit mehr als nur der rein juristische Diebstahl gemeint sei. Wieso dürfen diese Menschen zur Kommunion gehen, obwohl sie doch auch im Zustand der schweren Sünde leben, da sie ihren erhöhten Lebensstandard durch Steuer- und Sozialabgabenhinterziehung finanzieren. Dieses Geld fehlt doch an anderer Stelle und Krankenkassen kürzen Leistungen oder erhöhen die Beiträge. Warum wird hier mit so unterschiedlichem Maas gemessen?
Stefan Ihli

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Stefan Ihli »

Wiederverheiratete geschiedene Gläubige gelten dann als Ehebrecher und damit als im Zustand der schweren Sünde lebend, wenn ihre erste Ehe kirchlich nicht aufgelöst oder für nichtig erklärt wurde und sie in ihrer neuen Beziehung nicht sexuell enthaltsam leben. Das folgt entsprechend der Weisung Jesu aus dem weiterhin bestehenden Band aus der ersten Ehe und der daraus folgenden Verpflichtung zur ehelichen Treue.

Selbstverständlich trifft das Verbot, zu den Sakramenten hinzuzutreten, alle Sünder und nicht speziell wiederverheiratete Geschiedene. Denn im kirchlichen Recht heißt es: "Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden ... [die,] die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren" (can. 915). Die Anwendung dieser Bestimmung auf wiederverheiratete Gläubige ist zwar nicht unumstritten. Jedenfalls aber trifft sie alle Sünder, die nicht in der Beichte absolviert wurden. Eine Absolution ist aber nur dann möglich, wenn die Bereitschaft zur Umkehr vorhanden ist, was bei Wiederverheirateten ein enthaltsames Leben voraussetzen würde.

Daher können Wiederverheiratete nach einer kirchlichen Auflösung oder Nichtigerklärung ihrer ersten Ehe oder bei einem enthaltsamen Leben zu den Sakramenten hinzutreten und sind umgekehrt Personen, die z. B. fortgesetzt Diebstahl begehen, ebenso von den Sakramenten ausgeschlossen. Selbstverständlich stellt sich aber immer - bei Wiederverheirateten wie anderen - die Frage der Offenkundigkeit der Sünde und damit der Möglichkeit, auf die Betroffenen einzuwirken, damit sie nicht dennoch die Sakramente empfangen. Das heißt: Wenn ihnen Personen bekannt sind, die Steuern hinterziehen und dennoch zur Kommunion hinzutreten, so ist das nicht gutgeheißen, sondern nicht weniger ein Unrecht. Wohl ist die Situation dem Pfarrer nicht bekannt, oder er toleriert den Kommunionempfang, wie Wiederverheiratete vielerorts zur Kommunion gehen.
Christine

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Christine »

Hallo Herr Ihli,

mir geht es wie vielen in Ihrem Forum und ich bin auch von meinem Ehemann verlassen worden, weil er keine Lust mehr hatte. Jetzt stehe ich allein da, möchte dies aber nicht mein ganzes Leben lang sein. Da mir mein Glaube wichtig ist und ich ihn gerne weiter voll leben möchte, will ich meine Ehe annulieren lassen. Ich denke, dass mein Ex-Mann, dass mit der Ehe nicht ganz so ernst nahm. Er ging zwar nicht fremd, hat aber letztlich wegen Kleinigkeiten die Ehe beendet. Mir kam da in den Sinn als Ehenichtigkeitsgrund " Ausschluss der Unauflöslichkeit der Ehe". Gibt es da typische Indizien bzw. Hinweise, die die Kirchengerichte anerkennen? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Stefan Ihli

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Stefan Ihli »

Wenn es von dem jeweiligen Partner keine Aussagen bezüglich Ausschluss der Unauflöslichkeit der Ehe oder der ehelichen Treue gibt, kann ein Nachweis schwierig werden. Hinsichtlich des Ausschlusses der Unauflöslichkeit gibt es natürlich schon gewisse Indizien, die dafür sprechen können, wie z. B. die Situation in der Herkunftsfamilie oder im Freundeskreis (War derjenige an zerbrochene Ehen gewöhnt, betrachtete er sie als etwas Normales?), schnelles Aufgeben der Ehe ohne darum zu kämpfen, religiöse Einstellung, allgemeine Einstellung zu Scheidung usw. Wichtig ist auch die Frage des Motivs, das jemanden zu einem Ausschluss der Unauflöslichkeit bewogen hat. Ob damit ein Nachweis gelingt, hängt vom Einzelfall ab. Vielleicht hören Sie sich zunächst einmal im Freundes- / Bekanntenkreis um, ob jemand Aussagen Ihres Ex-Mannes kennt. Denn Zeugen müssen Sie ohnehin suchen, auch um die Indizien / Motivation zu belegen.
Peter

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Peter »

Ich stehe kurz vor der Eheschließung. Wir sind noch am überlegen, ob wir auch kirchlich heiraten sollen. Problem ist, dass ich als gläubiger Katholik in der Kirche keine falsche Erklärung abgeben möchte. Viele Ehen scheitern, auch in meinem Bekanntenkreis. Die Formel "bis der Tod Euch scheidet" will und kann ich nicht abgeben. Ich kann doch nur für mich sprechen. Wenn meine Freundin es sich in ein paar Jahren anders überlegt, stehe ich für den Rest meines Lebens allein da, wenn ich mich an die Auffassung der katholischen Kirche halte. Ich hab das mit einem Freund besprochen, der deswegen nur standesamtlich geheiratet hat. Sein Argument war, dass er bei einem Scheitern seiner Ehe zwangsläufig auch Probleme mit seiner Religion bekommt. Bei einem Scheitern seiner Ehe könne er bei der Beichte bekennen, dass er jahrelang in Unzucht lebte und müsste kein Ehenichtigkeitsverfahren anstrengen. Mir scheint dies plausibel, wenn man bei der Eheschließung kein Keuschheitsgelübde für den Fall des Scheiterns der Ehe abgeben möchte. Ich tendiere daher auch dazu nur standesamtlich zu heiraten und werde dies meiner Freundin vorschlagen. Falls sie auf einer kirchlichen Hochzeit besteht, kann ich überhaupt guten Gewissens die Formel "bis dass der Tod Euch scheidet" aussprechen, wenn ich das mit dem Wiederverheiratungsverbot nicht so sehe wie die katholische Kirche? Gott kann ich doch nicht belügen.
Engelbert Frank

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Engelbert Frank »

Wenn Sie es ablehnen, sich durch die Ehe bis zum Tod bedingungslos an Ihre Freundin zu binden (also auch für den Fall, dass sie das Eheleben aufgibt), dann ist es in der Tat ehrlicher, wenn sie sich nicht in der katholischen Kirche trauen lassen. Sie würden nämlich sonst etwas vor dem Trauungsgeistlichen erklären, was Sie gar nicht so meinen.

Besser wäre es aber, wenn Sie und Ihre Freundin von Herzen ein bedingungsloses Ja zueinander sprechen würden. Ich denke, das bedingungslose Ja-Sagen zueinander ist eine Voraussetzung (neben anderen) für eine gelingende Ehe.
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