Beide Ehegatten als Antragsteller?
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Beide Ehegatten als Antragsteller?
Can. 1674, n. 1 CIC bestimmt, dass die Ehegatten ("coniuges") die Befugnis zur Klage gegen die Gültigkeit der Ehe haben. Wie ist vorzugehen, wenn nicht, wie es meistens der Fall ist, ein Gatte, sondern beide gemeinsam den Antrag auf kirchliche Ungültigkeitserklärung ihrer zerbrochenen Ehe stellen? Können in einem Eheverfahren beide als Antragsteller auftreten oder muss man darum bitten, dass nur einer als "pars actrix" handelt?
Re: Beide Ehegatten als Antragsteller?
Das Leben ist unterschiedlich. Ein Nichtantragsteller kann z.B. einer Klageschrift zustimmen oder nicht, indem er eine Antwort auf sie gibt. Aber er kann auch solche Stellung nehmen, bevor eine zweite Partei also ein Antragsteller seine Klageschrift einlegt. Im Eheprozess geht es um das Gute der Menschen, man muss die Wahrheit beweisen, deshalb kann man besonders dabei sehen, dass Kirchenrecht flexibel ist. Die Antwort ist: man muss also darum nicht bitten
Re: Beide Ehegatten als Antragsteller?
Hallo,
ich habe eine Frage hierzu. Was ist zu beachten, wenn der Ex-Mann einverstanden ist. Sollte man zusammen einen Antrag stellen oder einzeln und ihn zur Befragung Stellung nehmen lassen?
Er ist vor der Ehe fremd gegangen und die heirat ist erfolgt ohne das ich dies wusste Grund: aus Liebe (dachte ich jedenfalls) und dass er endlich zurück versetzt wird.
Ich erfuhr dies kurz nach der standesamtl. Trauung und ich sagte ihm, dass ich die kirchl. Trauung nicht absage, wenn er verspricht die Treue einzu halten. Dies war leider trotz kirchl. evangelischer Trauung nicht der Fall und er trennte sich von mir. Er ist wieder verheiratet (standesamtl.)
und hat ein Kind. Somit kann unsere Ehe nicht mehr gerettet werden.
Ich reichte dann die Scheidung ein.
Reden war nicht möglich. er hat das mit sich ausgemacht und mich vor vollendete Tatsachen gestellt.
Das Problem wir haben keine Zeugen - da wir das für uns behalten haben - er wird es aber bestätigen.
Wie ist hier vorzugehen?
Wie lange dauert so ein Prozess?
Danke
ich habe eine Frage hierzu. Was ist zu beachten, wenn der Ex-Mann einverstanden ist. Sollte man zusammen einen Antrag stellen oder einzeln und ihn zur Befragung Stellung nehmen lassen?
Er ist vor der Ehe fremd gegangen und die heirat ist erfolgt ohne das ich dies wusste Grund: aus Liebe (dachte ich jedenfalls) und dass er endlich zurück versetzt wird.
Ich erfuhr dies kurz nach der standesamtl. Trauung und ich sagte ihm, dass ich die kirchl. Trauung nicht absage, wenn er verspricht die Treue einzu halten. Dies war leider trotz kirchl. evangelischer Trauung nicht der Fall und er trennte sich von mir. Er ist wieder verheiratet (standesamtl.)
und hat ein Kind. Somit kann unsere Ehe nicht mehr gerettet werden.
Ich reichte dann die Scheidung ein.
Reden war nicht möglich. er hat das mit sich ausgemacht und mich vor vollendete Tatsachen gestellt.
Das Problem wir haben keine Zeugen - da wir das für uns behalten haben - er wird es aber bestätigen.
Wie ist hier vorzugehen?
Wie lange dauert so ein Prozess?
Danke
Re: Beide Ehegatten als Antragsteller?
In Ihrem Fall fände ich es am besten, wenn Sie (und nicht Ihr geschiedener Mann) den Antrag (auf ein kirchliches Eheverfahren) stellen und Sie damit als "antragstellende Partei" auftreten würden. Ihr geschiedener Mann kann sich in einem eigenen Schreiben Ihrem Antrag anschließen und damit als "sich dem Antrag anschließende Partei" auftreten.
Auch (aber nicht nur) weil Sie für den von Ihnen erwähnten Sachverhalt (problematische Einstellung Ihres geschiedenen Mannes zur ehelichen Treue) keine Zeugen haben, empfehle ich Ihnen: Lassen Sie sich vor Beginn eines Verfahrens an einem katholischen Kirchengericht (auch Erzbischöfliches/Bischöfliches Offizialat oder Konsistorium genannt) darüber informieren, welche Möglichkeiten es für Sie gibt.
Wenn Sie sich an das kirchliche Gericht der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart (Bischöfliches Offizialat Rottenburg) wenden wollen, können Sie bei mir anrufen unter der Nummer 07472 169-525 oder mir schreiben (Bischöfliches Offizialat, Engelbert Frank, Postfach 9, 72101 Rottenburg am Neckar). Sie finden uns auch im Internet unter http://recht.drs.de ("Bischöfliches Offizialat" anklicken).
Auch (aber nicht nur) weil Sie für den von Ihnen erwähnten Sachverhalt (problematische Einstellung Ihres geschiedenen Mannes zur ehelichen Treue) keine Zeugen haben, empfehle ich Ihnen: Lassen Sie sich vor Beginn eines Verfahrens an einem katholischen Kirchengericht (auch Erzbischöfliches/Bischöfliches Offizialat oder Konsistorium genannt) darüber informieren, welche Möglichkeiten es für Sie gibt.
Wenn Sie sich an das kirchliche Gericht der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart (Bischöfliches Offizialat Rottenburg) wenden wollen, können Sie bei mir anrufen unter der Nummer 07472 169-525 oder mir schreiben (Bischöfliches Offizialat, Engelbert Frank, Postfach 9, 72101 Rottenburg am Neckar). Sie finden uns auch im Internet unter http://recht.drs.de ("Bischöfliches Offizialat" anklicken).
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Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Montag 4. Mai 2009, 21:25.
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